Unsere Kompetenzen

für Ihr Unternehmen

VERANTWORTUNG

Wir studieren regelmäßig aktuelle Urteile aus dem Arbeitsschutzrecht um unsere Kunden umfassende Informationen zu allen Belangen des Arbeitsschutzrechts zu bieten.

Daher nehmen wir auch regelmäßig an entsprechenden Fachvorträgen teil und recherchieren intensiv aktuelle Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften zu allen Facetten rund um das Spezialgebiet Arbeitsschutzrecht. ¹

¹ Für unsere Kunden werden wir ausschließlich im Arbeitsschutzrecht als Nebenleistung durch eine nach DGUV Vorschrift 2 § 4 ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen des § 5 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen tätig. In allen anderen Fällen verweisen wir auf zugelassene Rechtsanwälte.

NOTFALLMANAGEMENT

Das Notfallmanagement eines Unternehmens ist für die Sicherheit von Mitarbeitern und Einsatzkräften von entscheidender Bedeutung. Dabei muss auch der Schutz der Umwelt und von unbeteiligten Dritten berücksichtigt werden. Ein funktionierendes Notfallmanagement beeinflusst direkt das Unternehmensbild in der Öffentlichkeit unserer medialen Welt und darf daher auf keinen Fall vernachlässigt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Sicherheitsberichten nach Störfallverordnung, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen. Wenn von Ihnen gewünscht, unterstützen wir Sie auch bei den Gesprächen mit den entsprechenden Behörden und Institutionen.

MASCHINENSICHERHEIT

Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel betreffen die betriebliche Nutzung und regelmäßige Prüfung von Maschinen, Werkzeugen, Aufstiegshilfen und allen anderen Arbeitsmitteln. Bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen im Unternehmen kann es zu schweren Arbeitsunfällen kommen, was sich für die jeweilige Führungskraft bis zu einer Verurteilung auswirken kann. Dieses Wissensgebiet unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung des Standes der Technik und benötigt zwingend aktuelles Fachwissen.

Im Rahmen des Einkaufs von neuen Arbeitsmitteln, muss das Unternehmen, je nach Art des Arbeitsmittels, zwingend wesentliche Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie kennen und vor der Beschaffung diese Anforderungen auch prüfen. Ansonsten drohen dem Unternehmer kostenintensive Nachrüstungen oder Umbauten. Auch hier halten wir uns immer auf dem aktuellen Stand.

maschinensicherheit

GEFAHRSTOFFE

Der betriebliche Umgang mit Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung benötigt zur Beurteilung vertiefende Kenntnisse im Gefahrstoffrecht. Von der Beschaffung über die Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Entsorgung steht auch hier der Unternehmer und seine Führungskräfte in der rechtlichen Verantwortung die Beschäftigten vor Schaden zu schützen.

Hierzu ist unbedingt eine fachkundige Beratung notwendig. Besonders der Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und den daraus abzuleitenden Maßnahmen auf technischer, organisatorischer oder persönlicher Ebene müssen sorgfältig ermittelt und bewertet werden.

GEFAHRGUTBERATUNG

Auf Basis der aktuellen Gefahrgutvorschriften des ADR und anderer Vorgaben zum Transport gefährlicher Güter bieten wir Ihnen rechtskonforme Beratung zu allen Themen des Gefahrgutrechts. Die vielfältigen Pflichten an den Unternehmer und seinen beauftragten Mitarbeiter benötigen eine stets aktuelle und seriöse Beratung.

Von der Auswahl der richtigen Verpackung über die Kennzeichnung bis hin zur Beförderung und Empfangnahme von gefährlichen Gütern begleiten wir Sie aktiv mit Rat und Tat. Auf Wunsch stellen wir auch gerne den Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

gefahrgutberatung
explosivstoffe

EXPLOSIVSTOFFE – PYROTECHNISCHE SÄTZE

Die Beratung für den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert besondere Kenntnisse im Bereich des Sprengstoffrechts und der einschlägigen Regelwerke. Wir selbst betreuen sicherheitstechnisch auch Unternehmen aus der Explosivstoffbranche mit dem fachlichen Schwerpunkt Pyrotechnik.

Speziell auf diesem Fachgebiet sind wir für die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und die Dresdner Sprengschule GmbH als Referent in sprengstoffrechtlichen Seminaren regelmäßig tätig.

LABORATORIUM

Die besonderen Gefährdungen von Tätigkeiten in chemischen oder biologischen Laboratorien benötigen spezielle sicherheitstechnische Fachkunde, welche wir haben und ständig aktuell halten.

Durch unsere vertieften Kenntnisse auf diesem Gebiet sind wir mit dem aktuellen Stand der Technik (BGI 850 “Sicheres Arbeiten in Laboratorien” und TRGS 526 “Laboratorien”) intensiv vertraut.

SEMINARKONZEPTION

Wir erstellen Seminarkonzeptionen zu allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens immer im Vordergrund. Wir gestalten z. B. innerbetriebliche Seminare zu den Themen Verantwortung und Haftung von Führungskräften, Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten, Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und vieles andere mehr an.

Um unsere Kompetenzen auf diesem Gebiet stetig zu verbessern bilden wir uns zu den aktuellsten Erkenntnissen aus der Lernforschung und der modernen Ermöglichungsdidaktik regelmäßig fort.

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