Sicherheits­technische Betreuung

nach ArbSiG

Die regulatorischen Anforderungen des Staates an den Unternehmer im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden stetig höher und erfordern ein hohes Maß an detaillierten Kenntnissen im Bereich der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Der seit 1997 eingeleitete Paradigmenwechsel im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der Überführung der früheren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in die sogenannten „Technischen Regeln“ des Staates überträgt dem Unternehmer eine wesentlich höhere rechtliche Eigenverantwortung für die Erfüllung der staatlich definierten Schutzziele.

Hier drohen bei schlechter Beratung neben Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft an den Unternehmer. Aktuell können wir beobachten, dass die Ermittlungsverfahren der Berufsgenossenschaften auf Regress gegen den Unternehmer deutlich ansteigen. Hier ist es wichtig im Vorfeld unbedingt gut beraten zu sein, denn solche Forderungen erreichen rasch sechsstellige Beträge.

Der immer weiter wachsende Umfang der Technischen Regeln und anderer Erkenntnisse macht eine fachkundige und sorgfältige Beratung des Unternehmers unbedingt erforderlich und wird vom Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSiG) auch explizit gefordert. Diese Beratung muss durch eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit geleistet werden.

Die qualitativ hochwertige Beratung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt Sie als Unternehmer dabei präventiv Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern, bevor diese geschehen. Damit werden auch Produktionsausfälle mit Umsatzeinbußen, überstürzte Personalumplanungen oder lang wirksamer Imageschaden erfolgreich vorgebeugt.

Wir beraten und begleiten Sie auch aktiv bei Gesprächen mit den staatlichen Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften und erarbeiten mit Ihnen als Unternehmer gemeinsame Lösungswege auch bei schwierigen Fragestellungen.

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