Kollegen gerieten bei der Fahrt im Betriebstransporter über die Luftqualität miteinander in Streit, was in einer Schlägerei eskalierte. Aus Sicht der Berufsgenossenschaft entstand die Schlägerei zwischen dem verletzten Fahrer und dem die Tat verübenden Mitfahrer aus persönlichen und kulturellen Differenzen und lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Nach Ansicht des Landessozialgerichts Stuttgart lag die Ursache aber nicht im privaten Bereich, sondern in dem Versuch des Fahrers, die durch den Täter während der Fahrt geöffneten Fahrzeugtüren wieder zu schließen um die Heimfahrt unverzüglich und sicher fortsetzen zu können. Daran hatte der aufgebrachte Mitfahrer ihn zu hindern versucht, was in die Schlägerei mündete. Das Landessozialgericht Stuttgart erkannte die Verletzungen des Fahrers als Arbeitsunfall im Rahmen des versicherten Heimweges an.
Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.11.2017 – Aktenzeichen L 1 U 1277/17
Unser Sicherheitstipp:
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