Willkommen
bei ASMW-Consult
Die ASMW-Consult berät Unternehmen bei einer systematischen Erfüllung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Unternehmerpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir helfen dem Unternehmer den Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtssicher in die Ablauf- und Aufbauorganisation zu integrieren.
Die ASMW-Consult unterstützt den Unternehmer dabei Arbeitsunfälle oder tätigkeitsbedingte Erkrankungen Ihrer Beschäftigten erfolgreich zu vermeiden und so einen störungsfreien Ablauf Ihrer unternehmerischen Kernprozesse zu gewährleisten
UNSERE SEMINARE ZUM ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Alle Teilnehmer unserer Seminare werden in den notwendigen Kompetenzen gestärkt und erfahren den Arbeits- und Gesundheitsschutz als wichtigen Baustein für den Erfolg des Unternehmens und des eigenen Arbeitsteams.
UNSERE KOMPETENZEN FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wir sind ein Team aus ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit mit naturwissenschaftlichen oder technischen Hintergründen mit langjähriger Erfahrung und sind zumeist für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) tätig.
SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG NACH ARBSIG
Wir stellen für Sie die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschriebene Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die hochwertige Beratung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden bevor diese geschehen.
Möchten Sie Teil eines engagierten und erfolgreichen Teams werden? Wir bieten eine faire Bezahlung, ein gutes Betriebsklima und anspruchsvolle Aufgabenstellungen.
Kein Versicherungsschutz bei Anfahrt von der Wohnung der Freundin?
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.09.2012 (L 4 U 225/10) liegt in der gesetzlichen Unfallversicherung ein versicherter Wegeunfall nicht vor, wenn der von der Wohnung der Freundin angetretene Weg zur Arbeit mehr als achtmal so lang ist,...
Verätzungen an Kopf und Armen bei Wartungsarbeiten
Am 11.03.2019 wurde ein Beschäftigter in Neustadt an der Orla durch durch einen plötzlichen Austritt eines heißen Ätzmittels an Kopf und Armen schwer verätzt. Das Ätzmittel trat im Zusammenhang mit der Wartungstätigkeit des 43 Jahre alten Mannes an einer...
Sichere Verwendung von Verladeartikeln (pyrotechnische Gegenstände) für Großfeuerwerke
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F4 ohne Ausstoßladung durch fachkundige Personen ist in Übereinstimmung mit europäischem und nationalem Sprengstoffrecht keine Herstellung sondern ein bestimmungsgemäßes Verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch...