Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F4 ohne Ausstoßladung durch fachkundige Personen ist in Übereinstimmung mit europäischem und nationalem Sprengstoffrecht keine Herstellung sondern ein bestimmungsgemäßes Verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für sogenannte „Bauteile“ nach der europäischen harmonisierten Norm EN 16261 für Feuerwerkskörper der Kategorie F4, wenn der Hersteller diese Verwendung vorgesehen hat.

Hierzu erschien im Dezember 2018 in der renommierten Fachzeitschrift Sprenginfo des deutschen Sprengverbandes ein umfangreicher Artikel auf Basis einer breiten Analyse aller zur Verfügung stehender Informationen.

Vollständiger Artikel zum Download: Verladeartikel Sprenginfo 12-2018 200dpi

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