Am 24.04.2018 stürzte ein Mitarbeiter in Bendorf zehn Meter in die Tiefe und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Mitarbeiter führte Reinigungsarbeiten durch und trat dabei auf ein Oberlicht der Hallendecke, wobei das Oberlicht zerbrach und der Arbeiter abstürzte. Die Kriminalpolizei Koblenz ermittelt in dem Fall.

Unser Sicherheitstipp:
Oberlichter sind nicht zum Betreten geeignet! Bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr muss die Tätigkeit in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Dabei sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und insbesondere die Hinweise der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.1: „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen und Betreten von Gefahrenbereichen“ zu berücksichtigen. In jedem Fall müssen Führungskräfte sicherstellen, dass der Mitarbeiter über die Absturzgefahr und die geeigneten Schutzmaßnahmen unterwiesen ist.

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