Im letzten Halbjahr 2017 wurde in Nordrhein-Westfalen von den Aufsichtsbehörden bei Kontrollen ca. 14.000 Produkte wegen fehlerhafter (veralteter) Kennzeichnung aus dem Verkehr gezogen und in etlichen Fällen gegen die Verantwortlichen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.

Anbei ein Link zum Überwachungsbericht der Aufsichtsbehörden in NRW: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/projekt_bericht_ue-projekt_clp-abverkaufsfristen.pdf

Unser Sicherheitstipp:
Wir beraten und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter zu den aktuellen Kennzeichnungspflichten nach der CLP-Verordnung. Damit verhindern wir hohe Bußgelder oder sogar den Einzug Ihrer Produkte durch die Aufsichtsbehörden.

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